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   VG Ansbach, 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900   

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https://dejure.org/2021,57274
VG Ansbach, 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900 (https://dejure.org/2021,57274)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900 (https://dejure.org/2021,57274)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - AN 16 E 21.00900 (https://dejure.org/2021,57274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGV III § 387; SGV III § 389; VwGO § 123
    Keine Konkurrenz bei der Bewerbung von einem Beamten auf eine im Angestelltenverhältnis zu besetzende Führungsposition bei der Bundesagentur für Arbeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20

    Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei

    Auszug aus VG Ansbach, 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900
    Die gleiche Dispositionsfreiheit kommt beim exekutiven Vollzug des Haushalts - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Haushalts- und Besoldungsrechts - dem Dienstherrn bei der Stellenbewirtschaftung zu (vgl. BVerwG, U. v. 25.4.1996 - 2 C 21/95 - BVerwGE 101, 112; U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20 - juris Rn. 13 und 14).

    Demgemäß hat ein Tarifbeschäftigter keinen Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag auf Umwandlung seines Dienstpostens in eine Beamtenstelle und anschließende Übernahme in ein Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20 - juris Rn. 16 und 17).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900
    Das Verfahren darf grundsätzlich nach Prüfungsmaßstab, Prüfungsumfang und Prüfungstiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (vgl. BVerwG, U. v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 32).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus VG Ansbach, 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900
    Sie verbietet jedoch nicht generell, dafür auch Angestellte bzw. Tarifbeschäftigte einzusetzen (BVerfG, B. v. 2.3.1993 - 1 BvR 1213/85 - BVerfGE 88, 103).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VG Ansbach, 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900
    Die gleiche Dispositionsfreiheit kommt beim exekutiven Vollzug des Haushalts - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Haushalts- und Besoldungsrechts - dem Dienstherrn bei der Stellenbewirtschaftung zu (vgl. BVerwG, U. v. 25.4.1996 - 2 C 21/95 - BVerwGE 101, 112; U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20 - juris Rn. 13 und 14).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Ansbach, 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG erstreckt sich insbesondere nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (vgl. BVerfG, B. v. 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VG Ansbach, 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900
    Gemäß Beschluss des BayVGH vom 24. Oktober 2017 (Az.: 6 C 17.1429) ist der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren, das auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Beförderungsstelle durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet ist, nach § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG zu bemessen und beträgt, wie bei einer auf Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens gerichteten Hauptsacheklage, ¼ der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 GKG.
  • VG Ansbach, 11.10.2022 - AN 16 K 19.00895

    In-sich-Beurlaubung eines Bundesbeamten - ruhendes Lebenszeitbeamtenverhältnis

    Die In-sich-Beurlaubung sowie das Angestelltenverhältnis des Klägers endeten zum Ablauf des ... (vgl. hierzu VG Ansbach, B. v. 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900 und BayVGH, B. v. 12.1.2022 - 6 CE 21.2833).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist das Gericht auf seinen Beschluss vom 29. Oktober 2021 - Az. AN 16 E 21.00900 - und auf den Beschluss des BayVGH vom 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 - und nimmt auf diese Entscheidungen Bezug.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird verwiesen auf den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 29. Oktober 2021 - Az. AN 16 E 21.00900 - und den Beschluss des BayVGH vom 12. Januar 2022 - Az. 6 CE 21.283 -, auf deren Gründe Bezug genommen wird.

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